Gesellschaftsrecht
Gesellschaftsrecht kennt viele Spielarten
Das deutsche Gesellschaftsrecht regelt das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften. Bereits bei der Gründung einer Gesellschaft haben Sie die Wahl zwischen zahlreichen Gesellschaftsformen. Das Gesetz kennt neben Personengesellschaften (GbR, OHG und KG) auch Kapitalgesellschaften (GmbH und AGs). Jede Gesellschaftsform hat Vor- und Nachteile, die sich beispielsweise bei der Haftung und bei den Mitwirkungsrechten bemerkbar machen. Auch die Abwicklung der täglichen Geschäfte sowie die Auseinandersetzung bei Beendigung der Gesellschaft kann völlig unterschiedlich verlaufen.
Wir geben
Ihrem
Unternehmen die passende Form
POSSELT GROSSMANN RECHTSANWÄLTE kennen sich im Gesellschaftsrecht bestens aus. Ob Vertragsgestaltungen oder Lösungen bei Spezialproblemen – wir besitzen das umfassende Know-How für eine optimale Beratung und Betreuung Ihres Unternehmens.
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GÜNTER POSSELT, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Fachanwalt für Steuerrecht