Erbrecht
Vererben und erben
Unter Erbrecht versteht man alle rechtlichen Normen, die sich nach dem Ableben einer Person mit dem Übergang ihres Vermögens auf eine oder mehrere andere Personen befassen. Da in den nächsten Jahren die Vererbung umfangreicher Vermögenswerte bevorsteht, wird das deutsche Erbrecht Erblasser und Erben entsprechend beschäftigen.
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